Autoversicherung kündigen
Wann ist die Kündigung einer Autoversicherung sinnvoll?
Oft kann ein Wechsel der Autoversicherung viel Geld sparen. Deshalb sollten bestehende Versicherungen von Zeit zu Zeit überprüft und mit den Tarifen anderer Versicherer verglichen werden. Statt mühevoll selbst die Angebote einzelner Versicherer zu vergleichen, kann man auch kostenlose Vergleichsportale im Internet nutzen oder sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten lassen.
Bei der Entscheidung für einen Wechsel der Autoversicherung sollten die Höhe der Tarife, eventuelle Rabatte und die Leistungen berücksichtigt werden. Ist ein Versicherungsvertrag weniger als ein Jahr alt, darf der Versicherer bei Kündigung einen teureren Kurztarif abrechnen. In diesen Fällen ist es oft sinnvoll, den Wechsel bis zum Ablauf des Versicherungsjahres zu verschieben.
Ordentliche Kündigung einer Autoversicherung
Die meisten Autoversicherungsverträge enden zum 31. Dezember eines Jahres. Sie verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wurde. Das heißt, die ordentliche Kündigung muss spätestens bis 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Für Versicherungsverträge, die an einem anderen Termin innerhalb des Jahres enden, gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf. Eine Ausnahme können ältere Kaskoverträge darstellen, für die noch eine Kündigungsfrist von drei Monaten gelten kann.
Außerordentliche Kündigung
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit zu einer außerordentlichen Kündigung. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt bei Beitragserhöhungen sowie nach einem Schadensfall. Bei einem Wegfall des versicherten Risikos endet der Versicherungsvertrag, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
Außerordentliche Kündigung bei Beitragserhöhung
Voraussetzung für das Sonderkündigungsrecht ist die Erhöhung der Grundprämie oder eine Schlechterstellung der Typ- oder Regionalklassen. Wird die Jahresprämie um mehr als 5% zum letzten Beitrag oder mehr als 25% zum ersten Beitrag erhöht, kann der Versicherungsnehmer die Versicherung bis 30 Tage nach Kenntnis der Erhöhung außerordentlich kündigen. Die Kündigung wird sofort, frühestens jedoch zum Termin der Beitragserhöhung wirksam. Ausgenommen von diesem Sonderkündigungsrecht sind Beitragserhöhungen aufgrund einer Schlechterstellung der Regionalklasse wegen Umzug sowie Erhöhungen von Beiträgen wegen einer Rückstufung der SF-Klasse.
Außerordentliche Kündigung im Schadensfall
Innerhalb eines Monats nach der Regulierung eines Schadensfalles haben sowohl der Versicherungsnehmer wie auch der Versicherer das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherer eine Zahlung geleistet oder abgelehnt hat.
Wegfall des versicherten Risikos
Als Wegfall des versicherten Risikos gilt der Verkauf, die Abmeldung oder vorübergehende Stilllegung eines Fahrzeuges. Die Zulassungsstelle informiert den Versicherer über die Abmeldung/Stilllegung. Der Versicherungsvertrag erlischt automatisch. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch trotzdem, den Versicherer kurz über die Veränderung zu informieren.
Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel (z. B. Kauf eines anderen KFZ) wird ein neuer, frei wählbarer Versicherungsvertrag abgeschlossen. Der Versicherungsvertrag für das bisherige Fahrzeug wird nicht übernommen.
Kündigungsschreiben
Die Kündigung der Autoversicherung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig vom Versicherungsnehmer unterschrieben werden. Unbedingt anzugeben sind die Versicherungsscheinnummer und der Termin zu dem gekündigt wird. Alternativ kann man die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" verwenden. Wird die Kündigung per Post verschickt, empfiehlt sich als Nachweis ein Übergabe-Einschreiben. Beim Versenden per Fax sollte die Empfangsbestätigung aufbewahrt werden.
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