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Autoversicherung-Vergleich

Worauf achten beim Vergleich von Autoversicherungen?

Was bietet der Versicherungsmarkt in puncto Autoversicherungen?

Der Terminus Autoversicherungen umschreibt mehrere Versicherungsmodelle, die ein Kraftfahrzeughalter als optionale oder als verpflichtende Versicherung abschließen kann.

Kfz-Haftpflicht

Für Halter eines Kraftfahrzeuges ist die KFZ-Haftpflicht von Gesetzes wegen vorgeschrieben. Anders verhält es sich mit der Kaskoversicherung, die nochmals in eine Teilkaskoversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung unterteilbar ist.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert Schäden Dritter, die durch schuldhaftes Verhalten des Versicherungsnehmers im Straßenverkehr verursacht wurden. Darunter fallen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Unter Personenschäden sind sowohl die Behandlungskosten als auch etwaige Rentenansprüche durch Invalidität zusammenzufassen. Sachschäden schließen Beschädigungen an den Fahrzeugen der Geschädigten sowie an öffentlichen und privaten Gütern ein. Ein rechtmäßiger Anspruch auf Schmerzensgeld wird ebenfalls über die Haftpflichtversicherung reguliert.

Kaskoversicherung

Im Gegensatz dazu sind in der optionalen Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug versichert, beispielsweise durch Wettereinflüsse, Vandalismus oder Wildunfälle. Ferner fallen im weitesten Sinne eine Insassenunfallversicherung, der KFZ-Schutzbrief sowie die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung in den Komplex der Autoversicherung.

Im Folgenden sollen die vertraglichen und preislichen Merkmale der KFZ-Haftpflicht näher beleuchtet werden. Ziel ist es relevante Vertragsmerkmale zu verdeutlichen, die in einen Versicherungsvergleich einbezogen werden sollten.

Vertragliche Merkmale und Abweichungen

Deckungssumme

Von besonderer Bedeutung in der KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Höhe der Deckungssumme. Dieser Betrag regelt die maximale Höhe der Versicherungsleistung. Reicht dieser vertraglich vereinbarte Betrag nicht aus, um die Gesamtheit der Schäden zu regulieren, haftet der Versicherungsnehmer mit seinem Privatvermögen.

Diesen Umstand hat der Gesetzgeber zum Anlass genommen eine Mindestdeckung einzuführen. Für Personenschäden beläuft sich der Betrag auf 7,5 Millionen Euro. Bei etwaigen Sachschäden fällt die Deckungssumme mit 1 Million Euro bereits deutlich geringer aus. Vermögensschäden werden gar nur bis zu einem Betrag von 50 000 Euro ersetzt.

Als Pauschalbetrag pro Unfallereignis existieren zwei Höchstgrenzen, abhängig vom Versicherer. Der niedrigere Pauschalbetrag liegt bei 50 Millionen Euro, während der Zweite mit 100 Millionen das doppelte Schadensvolumen abdeckt.

Zudem enthält das Vertragswerk eine Limitierung in Bezug auf die pauschale Entschädigung von Personenschäden. Hier schwankt die maximale Entschädigungsleistung zwischen 8 und 15 Millionen Euro pro Person.

Gerade im Hinblick auf größere Unfallereignisse, in denen mehrere Personen geschädigt werden, kann die gesetzlich verankerte Grenze schnell überschritten werden. Dies wissen auch die Versicherer und bieten ihren Kunden gegen Aufpreis die Möglichkeit zur Erhöhung der Deckungssummen. Wie hoch der Aufpreis ausfällt hängt vom Versicherungsunternehmen und von der Schadenfreiheitsklasse ab.

Grobe Fahrlässigkeit

Das Vertragsrecht der KFZ-Haftpflicht sieht grundsätzlich auch im Falle einer Fahrlässigkeit eine Zahlung vor. Dennoch kann die Versicherung bei einem Nachweis grober Fahrlässigkeit einen Regressanspruch von bis zu 5000 Euro geltend machen. Anders verhält es sich bei einer vorsätzlichen Handlung. Hier ist das Versicherungsunternehmen von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.

Preisliche Unterschiede

KfZ Versicherung / Autoversicherung / PKW Versicherung / Direct LineDie preislichen Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen sind teils gravierend. Zurückzuführen ist dies auf das Recht der freien Beitragsgestaltung. Dennoch wirken sich bestimmte Faktoren positiv und andere negativ auf den Beitragssatz aus. Vordergründig ist hier der Schadenfreiheitsrabatt zu nennen.

Hierbei gilt, wer lange und schadensfrei einen Versicherungsvertrag unterhält, der kann mit einer gestaffelten Beitragsreduzierung rechnen. Maximale Reduzierungen um bis zu 75% lassen sich dadurch erzielen.

Schadensfälle wirken sich hingegen negativ auf die prozentuale Entwicklung aus. Es findet dabei stets eine höhere Neueinstufung statt als vor dem Ereignis.

Zudem bemessen sich die Beiträge an der Typklasse des Fahrzeuges sowie an der Regionalklasse. Mit diesen Punkten enden auch schon die allgemein gültigen Bemessungsgrundlagen.

Hinzu kommen eine Reihe individueller beziehungsweise versicherungsspezifischer Kriterien. Darunter fallen beispielsweise das Alter des Versicherungsnehmers, die Beschaffenheit des regelmäßigen Abstellplatzes, das Alter des Fahrzeuges, der Beruf des Versicherungsnehmers und die jährliche Fahrleistung.

In ihrer Gewichtung können sich diese Daten unterschiedlich stark ausprägen. Auch hier greifen eigene Kriterien der Versicherer. Im Vorfeld eines Versicherungsvergleiches sollten daher die Versicherungsmerkmale, insbesondere die Deckungssummen und der Punkt Fahrlässigkeit genau studiert werden. Danach empfiehlt es sich die individuellen Tarifmerkmale in die Betrachtung einzubeziehen.

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