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Autoversicherung wechseln

Wie gehe ich beim Wechsel der Autoversicherung vor?

Ein Wechsel der Autoversicherung ist nicht nur zum jährlichen Kündigungstermin möglich. In zahlreichen Situationen besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht und kann die Versicherung sofort wechseln, bisweilen sogar ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Kündigung des bisherigen Vertrags muss der Kunde selbst vornehmen, anders als z.B. beim Wechsel des Stromanbieters kann der neue Anbieter dies nicht für den Kunden übernehmen.

Wann kann eine Autoversicherung gekündigt werden?

Eine ordentliche Kündigung ist zum jährlichen Kündigungstermin möglich. Üblicherweise passen Versicherungen das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr an, in diesem Fall kann zum 31. Dezember gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 30. November erfolgen, um die einmonatige Kündigungsfrist einzuhalten.

Zu beachten ist aber, dass einige Anbieter in letzter Zeit bemüht sind, diesem jährlichen Wechseltermin auszuweichen. Ihre Verträge sehen stattdessen eine jährliche Kündigungsmöglichkeit zum Datum des Vertragsabschlusses vor.

Neben der ordentlichen Kündigung ist in verschiedenen Situationen eine außerordentliche Kündigung möglich. Dies ist z.B. der Fall, wenn das versicherte Fahrzeug stillgelegt oder verkauft wird. In diesem Fall kann die Kündigung taggenau erfolgen, sie muss nicht zum Monatsende ausgesprochen werden. Auch im Fall einer Preiserhöhung kann innerhalb von vier Wochen eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Preis aufgrund einer Einstufung in eine ungünstigere Typ- oder Regionalklasse steigt.

Wenn wegen einer gleichzeitigen Einstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse der zu zahlende Betrag trotz der Tariferhöhung sinkt, wird von einer verdeckten Preiserhöhung gesprochen. Auch diese berechtigt zur Kündigung des Vertrags.

Schließlich kann auch im Fall eines Schadens ein Sonderkündigungsrecht wahrgenommen werden. Bisweilen ist noch zu lesen, dass der Versicherer in diesem Fall die gesamte Jahresprämie einbehalten dürfe. Diese Information ist veraltet, die Prämie muss anteilig zurückerstattet werden.

Was ist beim Wechsel einer Autoversicherung zu beachten?

KfZ Versicherung / Autoversicherung / PKW Versicherung / Direct LineDer Wechsel des Anbieters bietet meist erhebliche Einsparpotenziale. Allerdings ist es nicht möglich, die Einstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse nach einem selbst verschuldeten Unfall zu verhindern.

Der neue Anbieter erfragt den Schadensverlauf beim bisherigen Anbieter und berücksichtigt den Schaden ebenfalls. Dies gilt auch, wenn der bisherige Vertrag einen Rabattretter enthält. Dabei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung mit dem bisherigen Anbieter, der neue Anbieter wird dies in der Regel nicht berücksichtigen.

Auch einer Einstufung des KFZ in eine schlechtere Typklasse kann durch einen Wechsel des Anbieters nicht ausgewichen werden. Die Typklassen werden jährlich von einem Treuhänder festgelegt, seine Einstufung der unterschiedlichen Modelle bindet alle Versicherungen. Einzig bei der Regionalklasse können theoretisch Unterschiede auftreten, was allerdings sehr selten der Fall ist. Eine Abweichung von +- 1 erklärt sich meist durch die unterschiedliche Bezeichnungsweise bei den verschiedenen Anbietern. Einige beginnen die Zählung der Regionalklassen bei null, andere bei eins.

Nachweis des Versicherungsschutzes

Im Falle eines Fahrzeugwechsels muss bei der Anmeldung des neuen Autos ein Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Der Wechsel der Versicherung bei dieser Gelegenheit ist durch die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung deutlich beschleunigt worden, da keine Doppelkarte mehr benötigt wird.

Das Verfahren ist sehr einfach: Der neue Anbieter übermittelt dem Kunden nach Annahme des Versicherungsantrags eine siebenstellige PIN. Diese PIN ist der Zulassungsstelle zu nennen, die so das Bestehen eines Versicherungsschutzes sofort online überprüfen kann.

Zu beachten ist, dass dazu die Angaben im Versicherungsantrag exakt denen im Personalausweis entsprechen müssen. Es müssen also z.B. alle im Ausweis aufgeführten Vornamen angegeben werden. Auch Flüchtigkeitsfehler beim Eintragen der Ausweisnummer sind unbedingt zu vermeiden, da ansonsten die Zulassung scheitert.

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