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Kfz-Haftpflicht

Die Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter

Bevor man als Halter eines motorisierten Fahrzeuges am Straßenverkehr teilnehmen darf, muss man hierzulande mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn der Versicherte gegenüber einer anderen Person oder deren Eigentum (Sachwerte oder Vermögen) einen Schaden schuldhaft verursacht hat. Da solche Schäden vom Betrag her mitunter in den sechs- oder gar siebenstelligen Bereich gehen können, ist diese Versicherung auf jeden Fall extrem wichtig und sinnvoll.

Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung – Ansprüche prüfen und ggf. abwehren

Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung lassen sich in zwei Teilbereiche gliedern. Zunächst einmal hat der Versicherer die Aufgabe bei einem gemeldeten Schadensfall zu überprüfen, ob die Ansprüche, die der Geschädigte gegen den Versicherten stellt, überhaupt gerechtfertigt sind.

Die Leistung besteht hier also in der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Schadenersatzansprüche und dann im zweiten Schritt natürlich auch deren Abwehr, falls die Ansprüche aus Sicht des Versicherers nicht berechtigt sein sollten.

Der Versicherer kann die Regulierung des Schadens sogar dann verweigern, wenn der Versicherte selbst der Meinung ist, die Ansprüche wären gerechtfertigt. Hier übt der Versicherer also eine Art Schutzfunktion aus.

Die Regulierung des Schadens vornehmen

Die zweite Hauptleistung der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht in der Schadensregulierung, wenn die Ansprüche des Geschädigten als rechtmäßig bewertet wurden. Ein Schaden wird allerdings maximal bis zu der Höhe reguliert, die als Deckungssumme vereinbart worden ist.

Für Personenschäden ist zum Beispiel eine Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen Euro vorgeschrieben, empfehlenswert sind aber noch höhere Summen von zehn Millionen Euro oder einer unbegrenzten Deckung.

Die Schadensregulierung muss die Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Geschädigten immer vornehmen, wenn dessen Ansprüche berechtigt sind.

Gegenüber dem Versicherten wird diese Leistung nur unter der Voraussetzung erbracht, dass kein Vorsatz nachgewiesen wurde. Ist das hingegen der Fall, wird der Versicherer den Versicherten in Regress nehmen und die Schadenssumme zurückfordern.

Gleiches kann ebenfalls passieren, zumindest als Teilrückforderung, wenn der Versicherte den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.

Worauf sollte man beim Vergleich von Kfz-Haftpflichtversicherungen achten?

KfZ Versicherung / Autoversicherung / PKW Versicherung / Direct LineSehr viele Versicherungsgesellschaften bieten eine Kfz-Haftpflichtversicherung an, die Auswahl für den Kunden ist also sehr groß. Vor allem die Direktversicherer können teilweise sehr günstige Konditionen offerieren.

Grundsätzlich sollte man stets einen Versicherungsvergleich durchführen, bevor man sich dann für einen Versicherer entscheidet.

Der Vergleich konzentriert sich vorrangig auf den Preisvergleich, da die Leistungen der Versicherer nahezu identisch sind. Unterschiede gibt es im Leistungsbereich höchstens im Bezug auf die Frage, ob der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit eine Leistung erbringt und wie hoch diese Leistung dann ist (anteilig oder volle Schadenregulierung).

Beim Preisvergleich ist darauf zu achten, dass sich der Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung stets auf mehreren Faktoren basierend zusammensetzt. Neben der Typ- und Regionalklasse sind das vor allem die bisher erreichte Schadenfreiheitsklasse, das Alter des Versicherten, die jährliche Laufleistung, die Anzahl der Fahrer und noch einige weitere Faktoren können den Beitrag beeinflussen.

Ferner sollte man die Angebot natürlich aus Basis der gleichen Deckungssummen miteinander vergleichen und eventuell auch auf den Service des Anbieters achten, wie zum Beispiel eine 24-Stunden Hotline für "Notfälle".

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