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Regionalklasse

Der Hauptwohnsitz ist entscheidend

KfZ Versicherung / Autoversicherung / PKW Versicherung / Direct LineDie so genannte Regionalklasse ist ein Indexwert, der bei der Berechnung der Höhe von Versicherungsprämien für die Kfz-Versicherung eine große Rolle spielt.

Von der Regionalklasse sind sowohl Haftpflicht- als auch Kaskoversicherungen betroffen.

Dabei wird jeder Versicherte einer bestimmten Regionalklasse zugeordnet, die anhand der Gemeindekennziffer von dessen Hauptwohnsitz ermittelt wird.

Bis vor einigen Jahren erfolgte die Zuordnung auf der Grundlage des amtlichen Kennzeichens des jeweiligen Fahrzeugs.

Regionalklasse nicht bei allen Versicherern gleich

Festgelegt wird eine Regionalklasse durch bestimmte Indexwerte. Jede Versicherungsgesellschaft ist dabei frei, wenn die Indexgrenzen festgelegt werden, dadurch kann sich die Zuordnung zu bestimmten Regionalklassen von Versicherung zu Versicherung unterscheiden. Auch die Benennung der Regionalklassen kann bei Laien für Verwirrung sorgen; so ist zum Beispiel die niedrigste Regionalklasse bei manchen Versicherern R0, andere Gesellschaften dagegen beginnen die Zählung mit R1.

Ländliche Gebiete haben niedrigere Regionalklasse als Großstädte

Grundsätzlich sind ländliche Gebiete, in denen das Verkehrsaufkommen deutlich niedriger als in städtischen Bereichen oder in Landkreise mit einem hohen Durchgangsverkehrsaufkommen ist, wesentlich günstiger in der Versicherung. Dies hängt damit zusammen, dass die Schadenfrequenz dort vergleichsweise niedrig ist. Grob gesagt ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls in einer Stadt höher als auf dem Land, da das Verkehrsaufkommen in der Stadt höher ist. Die Regionalklasse ist also nicht davon abhängig, welcher Fahrzeugtyp versichert wird, da sämtliche Verkehrsunfälle in die Berechnung einfließen.

Berechnung erfolgt einmal jährlich

Aufgrund von Verschiebungen in der Schadensstatistik kann sich die Regionalklasse ändern. Falls dies zu einer Änderung des Beitrags führt, kann der Versicherte den Vertrag zum Zeitpunkt der Wirksamkeit kündigen. In der Regel tritt eine solche Änderung zum 1. Januar in Kraft.

Ermittelt werden die relevanten Werte jährlich zum 1. Oktober von einem Treuhänder. Innerhalb der unterschiedlichen Versicherungsarten können sich dabei die Werte unterscheiden. Der Berechnung liegt der Schadensverlauf der vergangenen fünf Jahre zu Grunde.

Wegen der geänderten Zulassungsbestimmungen, die es mittlerweile in verschiedenen Bundesländern möglich machen, dass nach einem Umzug innerhalb des Bundeslandes keine Ummeldung des Fahrzeugs mehr nötig ist, ist die Regionalklasse abhängig vom Hauptwohnsitz des Versicherten. Innerhalb mancher Großstädte berechnen Versicherer ihre Beiträge mittlerweile sogar noch über die Regionalklasse hinaus in Abhängigkeit von der Postleitzahl des Versicherten.

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