Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung bei der Autoversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland mittlerweile Pflicht. Sie deckt alle Schäden ab, die bei einem Unfall am Fahrzeug des Anderen entstehen. Bei dieser "Grundversicherung" gibt es keine Möglichkeit, die Höhe der Versicherungssumme durch Festlegung einer Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt, zu mindern.
Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung, die nur Fremdschäden abdeckt, hat der Fahrzeughalter die Möglichkeit, Schäden am eigenen Fahrzeug durch Abschluss einer zusätzlichen, so genannten Kaskoversicherung, abzudecken. Neben der Kategorisierung in Teil- und Vollkaskoversicherung, gibt es unterschiedlichste Varianten innerhalb dieser Zusatzversicherungen, um die Versicherung an die Bedürfnisse des jeweiligen Fahrzeughalters anzupassen. Hier kann auch eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die den Versicherungsbeitrag deutlich senken kann. Ob dies jedoch für den Fahrzeughalter von Vor- oder von Nachteil ist, sollte vor Abschluss der Versicherung gründlich überlegt werden.
Selbstbeteiligung bei Teil- und Vollkaskoversicherungen
Die Teilkaskoversicherung deckt, wie der Name bereits andeutet, einen Teil der Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Dazu gehört der Diebstahl von peripheren Teilen, wie etwa das Radio, aber auch der Diebstahl des gesamten Fahrzeugs. Weiterhin werden Brandschäden, Wildschäden, Glasschäden und Schäden aufgrund höherer Gewalt, wie beispielsweise Hagelschäden, durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Jedoch ist es ratsam, die Vertragsbestimmungen einer jeden Versicherung genau durchzulesen, beziehungsweise beim Versicherungsvertreter genau nachzufragen, denn manche Versicherungen begrenzen Entschädigungen, wie zum Bespiel im Fall von Wildschäden, unterschiedlich auf bestimmte Tierarten. Wird der Fahrer des Wagens in einen Unfall verwickelt, an dem er selbst die Schuld trägt, so übernimmt die Teilkaskoversicherung keine Schäden am eigenen Fahrzeug.
Will man also sein Fahrzeug rundum versichert haben, so dass auch selbst verursachte Schäden abgedeckt werden, ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung sinnvoll. Da diese jedoch ziemlich teuer ist, empfiehlt sich der Abschluss einer solch umfangreichen Versicherung nur bei Neufahrzeugen oder gebrauchten Fahrzeugen mit einem hohen Restwert.
Bei der Höhe der Versicherungssumme spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Zum Einen richtet sich diese nach Typ und Alter des Fahrzeuges. Zum Anderen ist es von Bedeutung, ob das Fahrzeug von einem oder mehreren Fahrern gefahren wird, ob es auf der Straße geparkt und somit unterschiedlichen Witterungsverhältnissen ausgesetzt oder ob es geschützt, in einer Garage untergestellt wird. Auch das Alter des Fahrers und die Dauer der Fahrpraxis, über die dieser verfügt, sind entscheidend.
Höhe der Selbstbeteiligungssumme
Die Höhe des Versicherungsbeitrags kann durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligungssumme gesenkt werden. Denkbar sind Selbstbeteiligungen in einer Höhe von 150, 300 oder 500 Euro. Dadurch wird die Versicherung von der Bezahlung so genannter Bagatellschäden entlastet, die in der Regel viel häufiger vorkommen, als große Schäden. Sie muss, im Falle einer Selbstbeteiligung des Fahrzeughalters, daher nicht nur für weniger Schäden aufkommen, sondern sie hat auch weniger Verwaltungsaufwand und kann daher die Versicherung günstiger anbieten.
Eine allgemeine Empfehlung für die Wahl und die Höhe einer Selbstbeteiligung kann nicht ausgesprochen werden. Dies sollte jeder Fahrzeughalter gründlich überlegen und neben dem Wert des Fahrzeuges auch das eigene Fahr- und Unfallverhalten mit einkalkulieren.
Auch ein gründlicher Vergleich von Angeboten unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften ist sehr zu empfehlen. Mit einer gründlichen Recherche, lässt sich unter Umständen für den gleichen Preis eine Teil- oder Vollkaskoversicherung finden, die auch ohne Selbstbeteiligung denselben Schadensumfang abdeckt.
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