Typklasse
Grundlage für Prämienberechung bei Haftpflicht und Kasko
Genau wie die Regionalklasse ist auch die so genannte Typklasse in der Kfz-Versicherung ein Indexwert, der eine wichtige Grundlage bei der Berechnung der Prämie für eine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung bildet.
Die Typklasse wird jeweils am 1. Oktober eines Jahres von einem Treuhänder ermittelt. Grundlage für die Berechnung ist der von den Versicherungen zu zahlende Schadenbedarf für den entsprechenden Fahrzeugtyp.
Dieser Schadenbedarf ist der Quotient aus der Summe aller Aufwendungen für die Regulierung von Schäden im jeweiligen Kalenderjahr und der Anzahl der Jahreseinheiten. Mit dem Indexwert wird also das Verhältnis des Schadenbedarfs eines bestimmten Fahrzeugtyps zum gleichen Wert aller Fahrzeugtypen beschrieben.
Typklassen werden für sämtliche Versicherungsgesellschaften bindend festgelegt, sie gelten damit für alle Fahrzeuge, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen werden.
Änderung der Typklasse begründet kein Sonderkündigungsrecht
Während die Typklassen in der Vollkasko- und der Teilkaskoversicherung zwischen 10 und 34 bzw. zwischen 10 und 33 liegen, reichen diese Werte in der Haftpflichtversicherung nur von 10 bis 25. Als Faustregel gilt dabei, dass eine höhere Typklasse einen höheren Schadenbedarfsindex beschreibt, die Versicherungsprämie liegt also dementsprechend höher. Da die Typklassen sich bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften nicht unterscheiden, hat man als Versicherter kein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Änderung zu einer Beitragserhöhung führt.
Typklasse bei neuen Fahrzeugmodellen
Fahrzeuge, die neu auf den Markt kommen oder erstmals nach Deutschland importiert werden, werden ebenfalls einer Typklasse zugeordnet. Da es für diese Kraftfahrzeuge noch keine Schadensstatistik gibt, wird die Typklasse auf der Basis von vergleichbaren Fahrzeugtypen bestimmt. Insgesamt werden Fahrzeuge mit einer stärkeren Motorleistung oft in höheren Typklassen eingestuft. Auch ältere Fahrzeuge sind oft in höheren Typklassen zu finden, da diese als günstige Gebrauchtwagen vor allem bei Fahranfängern beliebt sind, die im Durchschnitt relativ häufig Unfälle verursachen.
Aufteilung der Fahrzeugtypen in die verschiedenen Typklassen
Insgesamt sind etwa zwei Drittel aller Fahrzeugtypen in einer der mittleren Typklassen der Haftpflichtversicherung (15 bis 20) eingeordnet. Der Rest teilt sich in etwa zu gleichen Teilen auf die Typklassen 10 bis 14 sowie auf die Typklassen 21 bis 25 auf. In der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung dagegen geht die Tendenz hin zu den unteren Typklassen. Bei beiden Versicherungsvarianten sind deutlich mehr als 40 Prozent aller Fahrzeugtypen im unteren Drittel, also den Typklassen 10 bis 17 zu finden.
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